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Preferred term

PRIVATSCHULEN  

Definition

  • SCHULEN, DIE WEDER UNTER KOMMUNAL- ODER LANDES-, NOCH UNTER BUNDESVERWALTUNG STEHEN. SIE SIND BERECHTIGT, IHRE SCHÜLER SELBST AUSZUWÄHLEN UND FINANZIEREN SICH VOLL ODER TEILWEISE DURCH SCHULGEBÜHREN ANSTELLE VON ÖFFENTLICHER FINANZIERUNG. MEISTENS ERFÜLLEN DIESE SCHULEN DIE LEHRPLANREGELUNGEN.

Entry terms

  • GEBUEHRENPFLICHTIGE SCHULEN
  • GEBÜHRENPFLICHTIGE SCHULEN
  • NICHTOEFFENTLICHE SCHULEN
  • NICHTÖFFENTLICHE SCHULEN
  • NICHTSTAATLICHE SCHULEN
  • SCHULEN IN FREIER TRAEGERSCHAFT
  • SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT
  • UNABHAENGIGE SCHULEN
  • UNABHÄNGIGE SCHULEN

Identifier

  • urn:ddi:int.cessda.elsst:7b39e5f4-5a43-4e1b-a630-0bdd1e249234:2

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URI

https://elsst.cessda.eu/id/2/7b39e5f4-5a43-4e1b-a630-0bdd1e249234

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