Skip to main content

Search from vocabulary

Content language

Concept information

Preferred term

PRIVATSCHULEN  

Definition

  • SCHULEN, DIE WEDER UNTER KOMMUNAL- ODER LANDES-, NOCH UNTER BUNDESVERWALTUNG STEHEN. SIE SIND BERECHTIGT, IHRE SCHÜLER SELBST AUSZUWÄHLEN UND FINANZIEREN SICH VOLL ODER TEILWEISE DURCH SCHULGEBÜHREN ANSTELLE VON ÖFFENTLICHER FINANZIERUNG. MEISTENS ERFÜLLEN DIESE SCHULEN DIE LEHRPLANREGELUNGEN.

Entry terms

  • GEBUEHRENPFLICHTIGE SCHULEN
  • GEBÜHRENPFLICHTIGE SCHULEN
  • NICHTOEFFENTLICHE SCHULEN
  • NICHTÖFFENTLICHE SCHULEN
  • NICHTSTAATLICHE SCHULEN
  • SCHULEN IN FREIER TRAEGERSCHAFT
  • SCHULEN IN FREIER TRÄGERSCHAFT
  • UNABHAENGIGE SCHULEN
  • UNABHÄNGIGE SCHULEN

Identifier

  • urn:ddi:int.cessda.elsst:7b39e5f4-5a43-4e1b-a630-0bdd1e249234:1

In other languages

URI

https://elsst.cessda.eu/id/1/7b39e5f4-5a43-4e1b-a630-0bdd1e249234

Download this concept: