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Concept information

Preferred term

ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGEN  

Definition

  • VERSORGUNGSLEISTUNGEN, DIE DER GESAMTEN ÖFFENTLICHKEIT ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN; DIENST- ODER VERSORGUNGSLEISTUNGEN WIE ELEKTRIZITÄT, WASSER ODER TRANSPORT, DIE ALS NOTWENDIG FÜR DIE GEMEINSCHAFT ERACHTET WERDEN, NORMALERWEISE KONTROLLIERT DURCH EIN (STAATLICHES ODER PRIVATES) MONOPOL UND ÖFFENTLICHER REGULIERUNG UNTERLIEGEND.

Entry terms

  • DIENSTLEISTUNGEN FUER DIE OEFFENTLICHKEIT
  • DIENSTLEISTUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT
  • OEFFENTLICHE VERSORGUNGSDIENSTE
  • OEFFENTLICHE VERSORGUNGSUNTERNEHMEN
  • ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSDIENSTE
  • ÖFFENTLICHE VERSORGUNGSUNTERNEHMEN
  • VERSORGUNG DER OEFFENTLICHKEIT
  • VERSORGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT
  • VERSORGUNGSLEISTUNGEN FUER DIE OEFFENTLICHKEIT
  • VERSORGUNGSLEISTUNGEN FÜR DIE ÖFFENTLICHKEIT

Identifier

  • urn:ddi:int.cessda.elsst:5dbb688b-3380-4332-8176-dd4fc00460b2:1

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URI

https://elsst.cessda.eu/id/1/5dbb688b-3380-4332-8176-dd4fc00460b2

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